Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Zukunftsfinanzierungsgesetz im Bundestag beschlossen.

Der Bundestag hat das Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen. Der Freibetrag für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung gemäß § 3 Nr. 39 EStG wird auf 2.000,00 EUR angehoben. In dieser Höhe kann der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern auch im Rahmen einer Entgeltumwandlung eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung zur Verfügung stellen. Es war zunächst ein weitergehender Freibetrag bis 5.000,00 EUR geplant, der an die Voraussetzung geknüpft war, dass dieser zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Dies ist aber jetzt im beschlossenen Gesetz entfallen. Der finale Besteuerungszeitpunkt einer Vermögensbeteiligung wird von 12 Jahren auf 15 Jahre verlängert. Eine mittelbare Haltefrist wurde nicht eingeführt. Das Gesetz wird am 24.11.2023 im Bundesrat zur Abstimmung gestellt.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter A-Rundschreiben und unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist. Dort finden Sie auch die Beschlussvorlage als Anlage.