Mitarbeiterbindung: Vergünstigungen für Arbeitnehmer durch Arbeitgeberzuschuss zum Deutschlandticket

Höhere Vergünstigungen erfolgen bis zum 31.12.2024, wenn Arbeitgeber einen Zuschuss in einer bestimmten Mindesthöhe zum Deutschlandticket zahlt.

Die Gewährung eines Zuschusses zum Deutschlandticket ist für Arbeitgeber und Mitarbeiter derzeit besonders attraktiv. Arbeitgeber können bei der Zahlung eines Zuschusses an die Mitarbeiter zum Deutschlandticket Steuerfreiheit und einen befristeten Preisvorteil bis 31.12.2024 nutzen.

Das seit 01.05.2023 angebotene Deutschlandticket/49-Euro Ticket können Arbeitgeber freiwillig bezuschussen. Die Ausgestaltung dieser Fahrtkostenzuschüsse ist jedoch mitbestimmungspflichtig. Das Deutschlandticket wird für die Mitarbeiter um 5 % günstiger, wenn es vom Arbeitgeber um mindestens 25 Prozent bezuschusst wird. Der arbeitgeberseitige Mindestbetrag beträgt 12,25 €. Das Deutschlandticket verbilligt sich dadurch für den Mitarbeiter um mind. 30 % und kostet 34,30 EUR. Darüber hinaus bleiben die Arbeitgeberzuschüsse für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln maximal bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten von 46,55 € (49,00 € minus 2,45 €) steuerfrei.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen aus dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema ersehen, das im ArbeitgeberNet unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist. Ferner sind für unsere Mitgliedsunternehmen das Muster einer Betriebsvereinbarung zum Arbeitgeberzuschuss und als Anlage 1 zur Betriebsvereinbarung ein Formblatt zur Zuschussbeantragung in unserem ArbeitgeberNet abrufbar.