Die Vorschriften der DS-GVO zur Datenübermittlung an Drittländer werden von einer Aufsichtsbehörde erläutert.
Bei Übermittlungen von personenbezogenen Daten an Drittländer sind besondere Vorschriften zu beachten.
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg hat eine Handreichung zum Drittstaatenverkehr unter der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) veröffentlicht. Die Handreichung verschafft einen Überblick über den Transferbegriff, über die zweistufige Rechtmäßigkeitsprüfung bei der Datenübermittlung in Drittländer und über die verschiedenen Transferinstrumente.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen, insbesondere die Handreichung der Aufsichtsbehörde, dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist.