Gesetzliche Rentenversicherung: Rentenwertbestimmungsverordnung 2024             

Die Bestimmung des aktuellen Rentenwerts berücksichtigt u. a. die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter.

Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli eines Jahres anzupassen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat vor diesem Hintergrund einen Referentenentwurf der Rentenwertbestimmungsverordnung 2024 vorgelegt.

Danach soll der aktuelle Rentenwert zum 1. Juli 2024 bundeseinheitlich auf 39,32 € steigen.

Der aktuelle Rentenwert entspricht dem Monatsbetrag einer Rente wegen Alters in der allgemeinen Rentenversicherung, den der Durchschnittsverdiener durch seine Beitragsleistung in einem Jahr erwirbt. Durch die Multiplikation des aktuellen Rentenwerts mit den persönlichen Entgeltpunkten ergibt sich der individuelle monatliche Rentenanspruch.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffent­lichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist.