Gesetzliche Rentenversicherung: Rentenwertbestimmungsverordnung 2023

Der aktuelle Rentenwert soll zum 1. Juli 2023 in West- und Ostdeutschland erstmalig auf 37,60 € steigen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Referentenentwurf der Rentenwertbestimmungsverordnung 2023 vorgelegt. Danach soll der aktuelle Rentenwert zum 1. Juli 2023 in West- und Ostdeutschland erstmalig auf 37,60 € steigen. Dies entspricht einem Anpassungssatz in Westdeutschland von 4,39 %, in Ostdeutschland von 5,86 %.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist.