Ziel des Gesetzgebungsverfahrens ist es, die gesetzliche Rente als tragende Säule der Alterssicherung langfristig im Hinblick auf das Rentenniveau stabil zu halten.
Das Bundesarbeitsministerium hat gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium einen Referentenentwurf des Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung vorgestellt. Der Referentenentwurf soll das im Oktober 2022 bekannt gewordene Grundkonzept zur damals sogenannten Aktienrücklage – heute Generationenkapital – für die dauerhafte Fortschreibung des Mindestrentenniveaus auf 48 % umsetzen. Beide Vorhaben waren bereits im Koalitionsvertrag vereinbart.
Nach einer ersten Bewertung der BDA ist die Zusage eines Mindestrentenniveaus von 48 % bis 2039 finanziell besonders riskant, da diese Zusage bei einer sich verschlechternden wirtschaftlichen Lage schnell Mehrausgaben im zweistelligen Milliardenbereich bedeuten kann.
Der Kabinettsentwurf ist bis Ende April geplant und die erste Lesung im Bundestag soll noch vor der Sommerpause 2024 stattfinden.
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