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Freigrenze für Geschenke angehoben

Freigrenze für Geschenke steigt von 35,00 € auf 50,00 €.

Die Freigrenze von 35,00 € für als Betriebsausgabe abzugsfähige Geschenke war jahrelang unverändert. Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes wurde der Betrag nun rückwirkend zum 01.01.2024 von 35,00 € auf 50,00 € erhöht. Dies gilt für Geschenke an Geschäftsfreunde, die nicht Arbeitnehmer sind. Der Unternehmer darf diese nur dann als Betriebsausgaben abziehen, wenn der Wert 50,00 € nicht übersteigt. Der Beschenkte braucht den Wert des Geschenkes nicht als Betriebseinnahme zu erfassen, wenn ihnen der Schenker mitgeteilt hat, dass er die Steuer gemäß § 37b EStG übernommen hat. Die Besteuerung unterbleibt auch Streuwerbeartikeln bis 10,00 € je Artikel und geringwertigen Warenproben, die nicht als Geschenke einzustufen sind.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist.