Förderungsmöglichkeiten bei der Einstiegsqualifizierung

Die Einstiegsqualifizierung kann eine Brücke in die Berufsausbildung sein.

Arbeitgeber können potenziellen Auszubildenden eine betriebliche Einstiegsqualifizierung anbieten und damit die Eignung für eine spätere Ausbildung erproben. Die Einstiegsqualifizierung soll Grundlagen für eine berufliche Handlungsfähigkeit vermitteln oder auf eine Berufsausbildung vorbereiten. Förderungsfähig sind im Einzelnen

  • bei der Agentur für Arbeit gemeldete Ausbildungsbewerber mit aus individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen keine Ausbildungsstelle haben,
  • Ausbildungssuchende, die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsreife verfügen und
  • lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungssuchende.

Die Agentur für Arbeit fördert die Einstiegsqualifizierung gemäß § 54a SGB III durch einen Zuschuss an den Arbeitgeber zu der mit dem Auszubildenden vereinbarten Vergütung; der Zuschuss zur Vergütung ist auf 262,00 EUR monatlich begrenzt. Die Einstiegsqualifizierung ist eine betriebliche Berufsausbildung im Sinne der Sozialversicherung. Zusätzlich wird deshalb eine Sozialversicherungspauschale von 131,00 EUR monatlich unabhängig von der tatsächlich an den Arbeitgeber geleisteten Förderung gezahlt. Die Förderdauer beträgt 6 – 12 Monate, sie wird im Einzelfall zwischen dem Arbeitgeber, dem Bewerber und der Agentur für Arbeit festgelegt.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „Archiv“ gespeichert und in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben Mai enthalten ist.