Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Neue Anwendungshinweise des BMI und Weisungen der BA.

Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz werden bereits bestehende Regelungen für Fachkräfte wie die Blaue Karte EU fortgeführt und teilweise erweitert. Zudem wird es möglich sein, mit einer neuen sogenannten Chancenkarte nach einem Arbeitsplatz zu suchen. Das neue Gesetz besteht aus mehreren Teilen. Die Regelungen werden ab November 2023 sukzessive in Kraft treten.

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat Anwendungshinweise zu dem Gesetz und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung veröffentlicht. Diese werden von entsprechend angepassten Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) ergänzt.

Die Anwendungshinweise des BMI konkretisieren die neuen gesetzlichen Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, die am 18.11.2023 in Kraft treten. Das betrifft insbesondere die Regelung zur Blauen Karte EU. Sie sollen der zielgerichteten Handhabung und Umsetzung der Vorschriften im Verwaltungsvollzug, insbesondere durch die Ausländerbehörden, dienen.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen aus dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema ersehen, das im ArbeitgeberNet unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist.