Wir geben Hinweise zur Rechtslage.
Der Innenminister des Landes NRW, Herbert Reul, hat um Verständnis für die Tätigkeit ehrenamtlicher Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes rund um die UEFA Europameisterschaft 2024 gebeten. Er betont ausdrücklich, ihm sei bewusst, dass etwaige Freistellungen von Beschäftigten die Unternehmen gerade während der parallel verlaufenden Urlaubssaison zusätzlich vor besondere Herausforderungen stellen. Dennoch bittet er um Verständnis für die staatliche Anforderung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes und die damit verbundenen Freistellungen, weil die Unternehmen durch die Freistellungen nicht nur ihre Wertschätzung für die im Katastrophenschutz eingesetzten Beschäftigten ausdrücken, sondern hierdurch zugleich auch einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland leisten würden.
In NRW gibt es Regelungen zur Freistellung der ehrenamtlich tätigen Einsatzkräften von der Arbeitsleistung und möglicher Erstattungsleistungen durch das Land Nordrhein-Westfalen. Vergleichbare gesetzliche Regelungen bestehen auch in anderen Bundesländern.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen, insbesondere ausführliche Hinweise zur Rechtslage dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist.