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Es gibt eine Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Digitalisierung der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung wird geregelt.

Die Verordnung zur Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung wurde am 20. Juli 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das bisher geltende Recht sah die Anzeigenerstattung auf Papier mit vorgegebenen Formularen vor.

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sind nun durch elektronische Datenübertragung anzuzeigen. Hierfür stellen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung den Anzeigepflichtigen einen elektronischen Zugang zur Verfügung. Die Neuregelungen treten zum größten Teil am 1. Januar 2024 Kraft. In der neuen Verordnung ist ein Übergangszeitraum geregelt.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen insbesondere zu den erforderlichen Daten der Unfallanzeige und dem Übergangszeitraum dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unseren monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist.