Für bestimmte Fallkonstellationen ist eine Ausweitung des Versicherungsschutzes vorgesehen.
In der betrieblichen Praxis stellt sich bisweilen die Frage, welche Tätigkeiten der Beschäftigten unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Referentenentwurf zur Weiterentwicklung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung vorgelegt. Mit dem Entwurf soll das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung an eine veränderte Lebens- und Arbeitswelt angepasst und auf neue Schutzbedarfe reagiert werden. Für folgende Bereiche ist eine Ausweitung des Versicherungsschutzes vorgesehen:
– Unfallversicherungsschutz im Ausland
– Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zu Schulen und Kindertagesstätten
– Unfallversicherungsschutz von Bewerbern bei Auswahlverfahren.
Insgesamt werden durch die vorgesehenen Regelungen nach Einschätzung der Spitzenverbände der Unfallversicherung keine Beitragssteigerungen zur gesetzlichen Unfallversicherung erwartet.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist.