Die Prüfbehörden sind, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („PwC“) sowie atene KOM GmbH („atene“).
Unternehmen, die Förderungen nach den Gesetzen zu den Energiepreis bremsen beanspruchen, haben Interesse daran zu erfahren, welche Behörde die erforderlichen Prüfungen durchführen wird.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat darüber informiert, dass der Auftrag zur Einrichtung der Prüfbehörde vergeben worden ist. Der Zuschlag wurde an zwei Auftragnehmer erteilt, die zu gleichen Anteilen die Fallbearbeitungen untereinander aufteilen werden. Die Prüfbehörden sind, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („PwC“) sowie atene KOM GmbH („atene“).
Die Erdgas- (EWPBG) und Strompreisbremsengesetze (StromPBG) sehen vor, dass die Prüfbehörde u. a. die fallweise Überprüfung und Feststellung der für Unternehmen geltenden beihilferechtlichen Höchstgrenzen übernimmt. Im Rahmen der Preisbremsengesetze wurde eine Prüfung in Bezug auf die Energiepreisbremsen festgeschrieben. Diese soll auch dazu dienen, um mögliche Rückforderungen von Beihilfen zu vollziehen.
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