Eine Entlastung der Wirtschaft sowie ein Abbau von bürokratischen Hürden sind geplant.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ veröffentlicht. Hierin werden viele Maßnahmen aufgegriffen, die die BDA mit anderen Wirtschaftsverbänden in einem gemeinsamen Grundsatzforderungspapier gefordert hat.
Wichtige Elemente des Referentenentwurfes ist die Einführung einer Investitionsprämie für Investitionen in den Klimaschutz, steuerliche Forschungsförderung, Verbesserung des steuerlichen Verlustabzuges, Verbesserung bei den Sofortabschreibung geringfügiger Wirtschaftsgüter und weitere Maßnahmen. Darüber hinaus sind auch Änderungen im Bereich der Lohnsteuer geplant, unter anderem soll der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen von 110 € pro Arbeitnehmer auf 150 € angehoben werden. Die Pauschalen „Verpflegungsmehraufwendungen“ sollen auf 15 €/bzw. 30 € angehoben werden. Auch der Prüfungs- und Berechnungsaufwand im Lohnsteuerabzugsverfahren für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber soll reduziert werden.
Das BMF rechnet damit, dass die Maßnahmen eine jährliche Entlastungswirkung von 6,66 Mrd. € haben. Der Entwurf des BMF ist allerdings noch nicht Ressort abgestimmt. Es ist daher möglich, dass sich im Rahmen der Abstimmung zwischen den Bundesministerien Änderungen ergeben. Nach Überlegungen des BMF soll das Vorhaben am 16.08.2023 im Bundeskabinett behandelt werden.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist. Dort steht auch der Referentenentwurf zum Download bereit.