Die Zulässigkeit der Frage nach dem „Fansein“ im Bewerbungsgespräch

Sag mir, wie hältst Du es mit dem Fußball? 

Heute beginnt die neue Saison der Fußball-Bundesliga. Viele Fans werden ihr bereits entgegenfiebern. Für Arbeitgeber kann dies die Frage aufwerfen, ob sie in einem Bewerbungsgespräch danach fragen dürfen, ob der jeweilige Bewerber Anhänger oder gar Mitglied eines bestimmten Fußballvereins ist. Nicht ausgeschlossen ist nämlich, dass sich für ihn aus der Antwort mögliche Folgerungen für das eventuelle Arbeitsverhältnis ergeben können.

Nicht auszuschließen ist, dass Arbeitnehmer, die einem Fußballverein treu sind, der häufiger auch einmal verliert oder gar absteigt, um dann später wieder in die höhere Liga aufzusteigen, auch im Beruf leichter mit Niederlagen umgehen können, d.h. „resilienter“ sind als Anhänger von Vereinen, die regelmäßig nur den Erfolg kennen. Möglicherweise möchte der Arbeitgeber, der in einer Stadt mit einem Fußballverein sein Unternehmen hat, auch ungern Mitarbeiter haben, die Fans eines anderen Vereins sind, der traditionsgemäß in erheblicher Konkurrenz mit dem Heimatverein steht. Vielleicht will ein Arbeitgeber mit einer solchen Frage aber auch nur das Bewerbungsgespräch auflockern.

Es stellt sich aber die Frage, ob eine solche Frage nach dem „Fansein“ im Bewerbungsgespräch überhaupt zulässig ist. 

Diese Frage wird in einem Blog-Beitrag des Arbeitsrechts-Beraters ausführlich beantwortet. Wie häufig im rechtlichen Bereich gilt auch hier: Es kommt darauf an.

Lesen Sie hier den ganzen Beitrag:

arbrb – Blog-Eintrag