Die arbeitsrechtlichen Folgen des Beginns und des Endes der Sommerzeit

In diesem Jahr beginnt die Sommerzeit am Sonntag, dem 31. März 2024, und endet am Sonntag, dem 27. Oktober 2024.

Unternehmen müssen die arbeitsrechtlichen Folgen der Umstellung von der Winterzeit auf die Sommerzeit kennen, um richtig abzurechnen und die richtige Arbeitseinteilung vorzunehmen.

Beginn und Ende der Sommerzeit

Beginnt in diesem Jahr am Sonntag, dem 31. März 2024, und endet am Sonntag, dem 27. Oktober 2024.

Umstellung der Zeiterfassung als Folge des Beginns der Sommerzeit

Zum Zeitpunkt des Beginns der Sommerzeit am Sonntag, dem 31. März 2024, 02:00 Uhr, wird die Uhr um eine Stunde von 02:00 Uhr auf 03:00 Uhr vorgestellt.

Umstellung der Zeiterfassung als Folge der Beendigung der Sommerzeit

Zum Zeitpunkt des Endes der Sommerzeit am Sonntag, dem 27. Oktober 2024, wird die Uhr um 03:00 Uhr auf 02:00 Uhr zurückgestellt.

Welche arbeitsrechtlichen Folgen sich aus den Zeitumstellungen ergeben und weitere Informationen können Mitgliedsunternehmen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist.