Es wurden wichtige neue Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts eingearbeitet.
Bei einem Geschäftsführer einer GmbH handelt es sich zwar um ein Organ der Gesellschaft. Dennoch können viele arbeitsrechtliche Vorschriften auch auf solche Geschäftsführer anwendbar sein, da es sich auch bei ihnen um Arbeitnehmer handeln kann. Insoweit muss zwischen dem unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff und dem Arbeitnehmerbegriff nach deutschem Recht unterschieden werden. Einzelheiten können unserem VBU® Wissen „Der Geschäftsführer der GmbH als Arbeitnehmer“ entnommen werden. In der nun vorliegenden aktualisierten Fassung ist die neueste Rechtsprechung des BAG eingearbeitet. Es wird u. a. dargestellt, ob ein Geschäftsführer dann unter das Kündigungsschutzgesetz fallen kann, wenn seiner Bestellung kein Dienst-, sondern ein Arbeitsvertrag zugrunde liegt, und ob bei einem Betriebsübergang auch die organschaftliche Stellung als Geschäftsführer auf den Erwerber übergeht.
Mitgliedsunternehmen können der aktualisierte Fassung in unserem ArbeitgeberNet einsehen und herunterladen.