Das Schicksal des GmbH-Geschäftsführers beim Betriebsübergang

Ein zugrunde liegendes Arbeitsverhältnis kann auf den Erwerber übergehen.

Erwerber von Betrieben oder Betriebsteilen sind daran interessiert, im Vorfeld feststellen zu können, welche Arbeitnehmer des bisherigen Inhabers auf sie übergehen. Anlass für derartige Überlegungen gibt § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB. Nach dieser Vorschrift tritt der neue Inhaber in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse ein.

Bisher war höchstrichterlich nicht geklärt, ob auch der Geschäftsführer einer GmbH infolge eines solchen Betriebsübergangs übergehen kann. Zu dieser für die Praxis äußerst wichtigen Frage nimmt nun das BAG in einer jüngst veröffentlichten Entscheidung vom 20. Juli 2023 – 6 AZR 228/22 – Stellung.

Das Gericht unterscheidet zwischen der Organstellung als Geschäftsführer und einem möglicherweise weiterbestehenden Arbeitsverhältnis. Liegt der rechtlichen Beziehung zwischen Organgesellschaft ein Arbeitsverhältnis zugrunde, geht bei einem Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB zwar das Arbeitsverhältnis, nicht aber die Organstellung auf den Erwerber über.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem ausführlichen Rundschreiben entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist. Es wird außerdem in unserem Gesamtrundschreiben Ende des Monats November enthalten sein.