Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Aktualisierte Anwendungshinweise des BMI und Weisungen der BA.

Das BMI hat die Anwendungshinweise zu dem Gesetz und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung ergänzt und die BA ihre Fachlichen Weisungen aktualisiert.

Diese Erweiterungen konkretisieren die neuen gesetzlichen Regelungen, die am 1. März 2024 in Kraft treten. Das betrifft insbesondere folgende neue Regelungen:

  • Anerkennungspartnerschaft (§ 16d Abs. 3 AufenthG)
  • Nebenbeschäftigung bei Studienaufenthalten (§ 16b AufenthG)
  • Beschäftigung mit berufspraktischer Erfahrung (§ 6 BeschV)
  • Kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung (§ 15d BeschV)

Die Anwendungshinweise des BMI sollen der zielgerichteten Handhabung und Umsetzung der Vorschriften im Verwaltungsvollzug, insbesondere durch die Ausländerbehörden, dienen. Die angepassten Fachlichen Weisungen der BA greifen die Umsetzung der Neuerung für den Bereich der BA auf. Beides ist als Anlage beigefügt.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen aus dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema ersehen, das im ArbeitgeberNet unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist.