Lohnsteuerrechtliche Neuregelungen.
Wir hatten bereits mehrfach über das Wachstumschancengesetz berichtet. In seiner Sitzung vom 17.11.2023 hatte der Bundestag nunmehr das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)“ mit wesentlichen Änderungen zum bisherigen Regierungsentwurf in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Mit den vorgenommenen Änderungen an dem Gesetz ist der Bundestag den Ländern in einigen Punkten ihres Beschlusses entgegengekommen. Gleichwohl hat der Bundesrat am 24.11.2023 beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Im Hinblick auf das Lohnsteuerrecht ist hervorzuheben, dass die Pauschalbeträge und Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen für Berufskraftfahrer erheblich angehoben werden. Die Privilegierung der Dienstwagenbesteuerung für aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge berücksichtigt nur noch den Kohlendioxidausstoß von höchstens 50 g je gefahrenen Kilometer für nach dem 31.12.2024 angeschaffte Fahrzeuge. Der Bruttolistenpreis für reine Elektrofahrzeuge soll auf 70.000,00 EUR angehoben werden. Die Datenübermittlung privater kranken- und pflegeversicherter Beschäftigten über das ELStAM-Verfahren ist auf den 01.01.2026 verschoben. Der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen soll von 110,00 EUR auf 150,00 EUR angehoben werden. Die Fünftelregelung im Rahmen des Lohnsteuerabzugs durch den Arbeitgeber wird abgeschafft. Um die durch das Bundesverfassungsgericht geforderte Beitragssatzdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung praktisch umsetzbar zu machen, soll ein digitales Verfahren (ab 01.07.2025) zur Ermittlung der Elterneigenschaft sowie der Kinderzahl im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung eingeführt werden.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter A-Rundschreiben und unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist. Hier finden Sie auch die Beschlussempfehlung als Anlage.