Bundestag stimmt Selbstbestimmungsgesetz zu  

Das Gesetz löst ab 1. November 2024 das Transsexuellengesetz ab.

Der Bundestag hat am 12. April 2024 in zweiter und dritter Lesung dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften) zugestimmt. Das Gesetz löst ab 1. November 2024 das Transsexuellengesetz ab. Bereits ab dem 1. August 2024 kann eine Anmeldung der Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens gegenüber dem Standesamt abgegeben werden. Das Gesetz hat zahlreiche Auswirkungen auf das Arbeitsrecht und auf die Arbeitsverhältnisse.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen, insbesondere zu den arbeitsrechtlichen Folgen, dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffent­lichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist.