Bundesrat verabschiedet Wachstumschancengesetz in der Fassung des Vermittlungsausschusses      

Es erfolgt keine Anhebung der Verpflegungspauschalen und des Freibetrages für Betriebsveranstaltungen.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 22.03.2024 das “Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuervereinfachungen und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)“ in der Fassung des Vermittlungsausschusses verabschiedet. Das Entlastungsvolumen wurde auf rund 3,2 Milliarden Euro abgeschmolzen. Auswirkungen hat dies auch auf lohnsteuerrechtliche Bestandteile des Gesetzes. Die Anhebung der steuerfreien Verpflegungspauschalen, die Arbeitnehmer im Falle von Dienstreisen erhalten sowie die Anhebung des Freibetrages für Betriebsveranstaltungen von 110,00 € auf 150,00 € sind im Gesetz nicht mehr enthalten. Für das Jahr 2024 sind daher weiterhin die bekannten Beträge anzuwenden. Die Abschaffung der Fünftel-Regelung beim Lohnsteuerabzug kommt erst ab dem 01.01.2025. Vereinfachte Verfahrensregelungen zur Beitragsdifferenzierung nach Kinderzahl und zum Abruf der steuerlichen Identifikationsnummer durch den Arbeitgeber werden gesetzlich verankert.

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