Änderungen aus dem geplanten Wachstumschancengesetz sind noch nicht berücksichtigt.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabssteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2024 bekannt gemacht. Es wird von einem Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung von 1,7 % ausgegangen. Anpassungen des Einkommenssteuertarifs, der Zahlenwerte in § 39b Abs. 2 Satz 7 EStG, des Kinderfreibetrages durch das beschlossene Inflationsausgleichsgesetz sowie die geplante Beitragsbemessungsgrenze für 2024 sind berücksichtigt, jedoch nicht Änderungen, die sich durch das geplante Wachstumschancengesetz ergeben. Diese sollen nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens Anfang 2024 veröffentlicht werden.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist. Auch der Programmablaufplan und das BMF-Schreiben stehen zum Download in unserem ArbeitgeberNet bereit.