BMF-Schreiben zu Arbeitszimmeraufwendungen und Homeoffice-Pauschale

Neue Regelungen für Tätigkeiten nach dem 31. Dezember 2022 werden erläutert.

Die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die betriebliche, berufliche Nutzung der häuslichen Wohnung wurde durch das Jahressteuergesetz 2022 für Zeiträume ab dem 01.01.2023 erheblich reformiert. Neu hinzugekommen ist neben dem konkreten Aufwendungsabzug bei Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers als Mittelpunkt der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit auch eine Jahrespauschale in Höhe von 1.260,00 EUR. Erfüllt das häusliche Arbeitszimmer diese Kriterien nicht, gibt es daneben noch die Tagespauschale, auch „Homeoffice – Pauschale“ genannt von 6,00 EUR pro Tag, höchstens jedoch 1.260,00 EUR im Jahr. Insbesondere diese gesetzlichen Neuregelungen werden im neuen BMF – Schreiben berücksichtigt.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen. Dieses ist im ArbeitgeberNet unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten. Auch das BMF – Rundschreiben steht zum Download in unserem ArbeitgeberNet bereit.