Berichtigung der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024

Die Berichtigung betrifft die Unterhaltspflicht.

Wir hatten über die Veröffentlichung der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024 im Bundesgesetzblatt informiert. Diese wurde nun wie folgt berichtigt:

Bei bestehender Unterhaltspflicht erhöht sich der Betrag nach § 850c Abs. 2 S. 1 ZPO um 561,43 € monatlich (ursprünglich bekannt gemacht: 560,90 €).

Eine neue Tabelle der Pfändungsfreibeträge für die Auszahlung für Monate bei Unterhaltspflicht ersetzt die ursprünglich bekannt gemachte.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen, insbesondere die Anlage, dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.