BEM verbessern und kontraproduktive Ansprüche vermeiden                         

Die BDA hat ein Positionspapier zu den Erfordernissen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) veröffentlicht.

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) plant, das Recht des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) im SGB IX zu überarbeiten. Der Koalitionsvertrag sieht hierzu auf Seite 72 vor, dass das BEM „gestärkt“ werden soll. Neue Ansprüche einzuführen, ist aber nicht sinnvoll. Dies begründet ein neues Positionspapier der BDA ausführlich.

Es ist im ureigensten Interesse der Arbeitgeber, Beschäftigte im Arbeitsverhältnis zu halten. Dies gilt nicht nur vor dem Hintergrund des akuten Arbeits- und Fachkräftemangels. Neue Mitarbeiter müssen nicht nur gefunden, sondern auch eingearbeitet werden. Erfahrungswissen auch nach Krankheitsfällen im Betrieb zu halten ist für die Arbeitgeber zentral.

Weitere umfangreiche Ansprüche einzuführen, ist daher weder erforderlich noch interessengerecht. Vielmehr sorgen weitere Ansprüche für mehr Aufwand und nicht für ein besseres Ergebnis für Beschäftigte und Arbeitgeber. Das BEM ist am erfolgversprechendsten, wenn es auf freiwilliger Basis stattfindet und Kooperationsbereitschaft das Verfahren prägt. Manche Arbeitnehmer haben kein Interesse an der Durchführung eines BEM.

Beim BEM handelt es sich um einen verlaufs- und ergebnisoffenen Prozess, dem die Einführung von verbindlichen Standards widerspricht. Auch ein Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung steht im Widerspruch zu den bewährten Abläufen in der betrieblichen Praxis. Dort widersprechen Arbeitgeber nur im Ausnahmefall einer stufenweisen Wiedereingliederung – und auch nur dort, wo es betriebliche Belange nicht zulassen.

Statt neue Ansprüche einzuführen, sind Klarstellungen zu den derzeitig bestehenden gesetzlichen Regelungen hilfreich und wünschenswert. Das Verfahren zur Durchführung des BEM bedarf grundsätzlich einer Modernisierung und Verbesserung in der Wahrnehmung vor allem bei Beschäftigten, damit klar wird, dass das BEM nicht zur Vorbereitung von Kündigungen angeboten wird, sondern um Wege zu finden, die Betroffenen nach langer Krankheit wieder in den Betrieb zu integrieren.

Näheres können unsere Mitgliedsunternehmen dem vollständigen Positionspapier der BDA aus dem A – Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten sein wird.