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Bekanntmachung der Pfändungsfreigrenzen 2024 im Bundesgesetzblatt

Die neuen Grenzen gelten ab dem 1. Juli 2024.

Am 16. Mai 2024 wurden im Bundesgesetzblatt die Pfändungsfreigrenzen 2024 nach § 850c ZPO bekannt gemacht. Die unpfändbaren Beträge nach § 850c ZPO betragen ab dem 1. Juli 2024:

  • Für Arbeitseinkommen nach Abs. 1 1491,75 € monatlich, 343,31 € wöchentlich und 68,66 € täglich.
  • Bei bestehender Unterhaltspflicht erhöht sich der Betrag nach Abs. 2 S. 1 um 560,90 € monatlich, 129,21 € wöchentlich und 25,84 € täglich.
  • Für die zweite bis fünfte Person, der Unterhalt gewährt wird, erhöht sich der Betrag nach Abs. 2 S. 2 um je 312,78 € monatlich, 71,99 € wöchentlich und 14,40 € täglich.
  • Die Beträge nach Abs. 3, deren Übersteigen für die Berechnung des unpfändbaren Einkommens unberücksichtigt bleiben, werden auf 4573,10 € monatlich, 1052,43 € wöchentlich und 210,50 € täglich erhöht.

Weitere Informationen können Mitgliedsunternehmen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist.