Aus der Erwerbsminderungsrente zurück in den Beruf

Während einer regelmäßig sechs Monate dauernden Arbeitserprobung besteht weiterhin Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente.

Arbeitgeber leiden unter dem allseits bekannten Fachkräftemangel. Seit Jahresbeginn können Bezieher einer Erwerbsminderungsrente eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder eine bereits bestehende Erwerbstätigkeit ausweiten, ohne dadurch ihren Rentenanspruch zu gefährden. Die insoweit in Kraft getretene Gesetzesänderung im SGB VI kann damit einen Beitrag dazu leisten, den Weg vom Bezug einer Erwerbsminderungsrente in eine Beschäftigung zu erleichtern, dringend benötigte Fach- und Arbeitskräfte zu sichern und den Betroffenen die Teilhabe am Arbeitsleben und die Erzielung von Erwerbseinkommen zu ermöglichen.

Seit Januar 2024 können Erwerbsgeminderte testen, ob ihr gesundheitlicher Zustand es zulässt, dass sie wieder (mehr) arbeiten können. Während dieser Arbeitserprobung können sie eine Zeit lang ihre tägliche Arbeitszeit erhöhen, ohne dass dies Auswirkungen auf den Rentenanspruch hat.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffent­lichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist.