Aufsichtsbehörde veröffentlicht Leitfaden zum Umgang mit ChatGPT

Der Leitfaden gibt Hinweise zur datenschutzkonformen Nutzung von Chatbots.

Unternehmen haben bereits das wirtschaftliche Potenzial von künstlicher Intelligenz (KI) erkannt. Hierbei bietet insbesondere die generative KI in Form von Chatbots wie ChatGPT die Möglichkeit, schnell und unkompliziert Inhalte zu erstellen. Auch HR-Prozesse können so unterstützt werden. Neben diesen offensichtlichen Vorteilen sollten jedoch die datenschutzrechtlichen Risiken nicht ausgeblendet werden.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit hat eine 15 Aspekte umfassende Checkliste zum kontrollierten Umgang mit Chatbots veröffentlicht. Die Checkliste dient Unternehmen als Leitfaden zur datenschutzkonformen Nutzung von Chatbots. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte empfiehlt u. a. Compliance-Regeln vorzugeben und einen beruflichen Account zur Verfügung zu stellen, warnt vor der Eingabe personenbezogener Daten und weitet den Blick auch im Hinblick auf den Schutz von Urheberrechten und Geschäftsgeheimnissen.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter A-Rundschreiben und unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist. Dort finden sie auch den Leitfaden der Datenschutzbehörde.