Arbeitszeiterfassung Erlass MAGS

Ein Erlass des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) an die nordrheinwestfälischen Bezirksregierung liegt vor.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Bezirksregierungen in Form eines Erlasses Vorgaben zur Durchführung des Arbeitzeitgesetzes gemacht. Enthalten sind Handlungshilfen für die Umsetzung der aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 – ABR 22/21 – wonach Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem Beginn und Ende und damit die Dauer der Arbeitszeit einschließlich der Überstunden erfasst werden kann. Der Erlass soll so lange gelten, bis eine gesetzliche Änderung des Arbeitszeitgesetzes in Kraft tritt. Am 19.04.2023 wurde der Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes veröffentlicht.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen zu den inhaltlichen Vorgaben und Handlungshilfen des Erlasses zur Umsetzung der o.a. Entscheidung dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist.