Eine rechtmäßige Abmahnung sollte immer in der Personalakte verbleiben.
In der Personalpraxis wird regelmäßig eine Abmahnung aus der Personalakte in Papierform oder aus der digitalen Personalakte entfernt, wenn der Arbeitnehmer sich längere Zeit unbeanstandet verhalten hat. Es besteht hierzu aber kein rechtlicher Anlass – im Gegenteil: Eine solche Abmahnung sollte unbedingt in der Personalakte verbleiben.
Warum dies so ist, erfahren Mitgliedsunternehmen in unserem vollständigen Gesamtrundschreiben am Ende des Monats und bereits jetzt unter „Aktuelles“ im ArbeitgeberNet.