Arbeitskräftegewinnung: Arbeitgeber müssen bei einer Ferienbeschäftigung für ausländische Studenten oder Fachschülern wichtige Vorrausetzungen beachten

Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung muss die Ferienbeschäftigung bestätigen.  

Aufgrund des bestehenden Arbeitskräftemangels greifen viele Arbeitgeber auch auf Studenten und Fachschüler zurück. Studenten oder Fachschüler aus dem Ausland können in den unterschiedlichsten Branchen Ferienjobs ausüben. Damit diese als Ferienjobber in Deutschland arbeiten dürfen, müssen sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind an einer akkreditierten Hochschule bzw. akkreditierten Fachschule im Ausland eigeschrieben.
  • Sie üben den Ferienjob aus, wenn am Standort ihrer ausländischen Hochschule offizielle Semesterferien bzw. an der Fachschule offizielle Schulferien sind.
  • Sie arbeiten höchsten 90 Tage innerhalb von 12 Monaten in einem Ferienjob.

Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung vermittelt als Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit jedes Jahr Bewerber aus dem Ausland für Ferienjobs in Deutschland. Sind die Voraussetzungen dafür erfüllt, stellt sie eine Bestätigung der Ferienbeschäftigung aus. Diese Bestätigung dient als Nachweis, dass der Ferienjob in Deutschland ausgeübt werden darf.  

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen sowie den Link auf die im Internet eingestellten weitergehenden Informationen der Bundesagentur für Arbeit dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist.