Anpassungen von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht

Ein verbesserter Datenaustausch über das Ausländerzentralregister soll als Teil eines Maßnahmenpakets Migration steuern und ordnen.

Mit dem kürzlich im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht soll der digitale Datenaustausch zwischen Ausländerbehörden und den für die Sicherung des Existenzminimums zuständigen Leistungsbehörden verbessert werden.

Im Ausländerzentralregister sollen künftig Angaben dazu erfasst werden, ob Betroffene existenzsichernde Leistungen erhalten, welche Behörde für die Gewährung zuständig ist und über welchen Zeitraum die Leistungen erteilt werden. Ausländer- und Leistungsbehörden (etwa Sozialämter und Jobcenter) sollen entlastet werden, indem manuelle Abfragen zu Sozialleistungen entfallen.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter  „Aktuelles“ gespeichert ist.