Anpassung laufender Betriebsrenten

Die dreijährige Teuerungsrate 2020/2023 liegt bei 17,6 %.

Maßgeblich für die Anpassungsprüfung zum 01.01.2024 sind im Rahmen der Erstanpassung nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG hinsichtlich des Verbraucherindexes die Werte für die Monate Dezember 2023 (117,4) und Dezember 2020 (99,8). Hieraus bestimmt sich die dreijährige Teuerungsrate 2020/2023 von 17,6 % die sich wie folgt berechnet: (117,4: 99,8 – 1) * 100. Die Verpflichtung zur Anpassung gilt auch als erfüllt, wenn sie nicht geringer ist als der Anstieg der Nettolöhne vergleichbarer Arbeitnehmergruppen des Unternehmens im Prüfungszeitraum (§ 16 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG). Der Arbeitgeber kann aus wirtschaftlichen Gründen von einer Anpassung absehen, wenn diese aus den künftigen Erträgen und dem Wertzuwachs des Unternehmens nicht finanzierbar ist.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist. Einzelheiten können Sie dem aktualisierten VBU®Wissen „Anpassung laufender Betriebsrenten“ entnehmen, dass unseren Mitgliedsunternehmen in unserem ArbeitgeberNet zur Verfügung steht.