Vorbereitungen zur Entgelttransparenzrichtlinie
Analyse der EntgeltstrukturWas?
- Standards zur Bildung von Vergleichsgruppen
- Aktualisierung der Stellenbeschreibung
- Überprüfung der Eingruppierung
- Ermittlung von Gründen und Identifizierung von Entgeltunterschieden
- Betrachtungsweise/Anwendungsbereich
- Stand des Gesetzgebungsverfahrens
Warum?
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) hat zum Ziel, dass Frauen und Männer bei gleicher und gleichwertiger Arbeit Anspruch auf das gleiche Arbeitsentgelt haben. Dieser Grundsatz soll in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union umgesetzt werden. Sie wurde 2023 verabschiedet und muss bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden.
Termin
28. Januar 2026 14:00 bis 16:30 UhrVeranstaltungsort
Haus der VBUWettinerstraße 11
42287 Wuppertal
Anmeldeschluss
21. Januar 2026Seminargebühr
im Mitgliedsbeitrag enthaltenDie Referenten