Vorbereitungen zur Entgelttransparenzrichtlinie

Analyse der Entgeltstruktur

Was?

  • Standards zur Bildung von Vergleichsgruppen
  • Aktualisierung der Stellenbeschreibung
  • Überprüfung der Eingruppierung
  • Ermittlung von Gründen und Identifizierung von Entgeltunterschieden
  • Betrachtungsweise/Anwendungsbereich
  • Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Warum?

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) hat zum Ziel, dass Frauen und Männer bei gleicher und gleichwertiger Arbeit Anspruch auf das gleiche Arbeitsentgelt haben. Dieser Grundsatz soll in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union umgesetzt werden. Sie wurde 2023 verabschiedet und muss bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden.

Termin

28. Januar 2026 14:00 bis 16:30 Uhr

Veranstaltungsort

Haus der VBU
Wettinerstraße 11
42287 Wuppertal

Anmeldeschluss

21. Januar 2026

Seminargebühr

im Mitgliedsbeitrag enthalten

Die Referenten

Roland Joschko Rechtsanwalt (SyndRA)
Dipl.-Ing. Jana Scheve
Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Achim Dahm