Neues Entgelttransparenzgesetz

Rechtslage und praktische Handlungsanweisungen

Was?

  • Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie
  • Entgelttransparenzpflichten
  • Berichtspflichten
  • Gemeinsame Entgeltbewertung
  • Rechtsschutzmöglichkeiten

Warum?

Die europäische Entgelttransparenzrichtlinie ist bis zum 07.06.2026 in deutsches Recht umzusetzen. Die deutsche Bundesregierung plant hierzu eine vollständige Neufassung des Entgelttransparenzgesetzes. Wesentlicher Inhalt sind verbindliche Maßnahmen zur Förderung von Entgelttransparenz und zur besseren Rechtsdurchsetzung. Hierbei werden neue Auskunftsrechte für Bewerber und Berichtspflichten für Arbeitgeber geschaffen sowie die Auskunftsrechte der Arbeitnehmer erheblich ausgeweitet. Arbeitgeber sollten sich daher mit den Neuregelungen vertraut machen.

Termin

1. Juli 2026 14:00 bis 16:30 Uhr

Veranstaltungsort

Haus der VBU
Wettinerstraße 11
42287 Wuppertal

Anmeldeschluss

24. Juni 2026

Seminargebühr

im Mitgliedsbeitrag enthalten

Die Referenten

Dipl.-Ing. Jana Scheve
Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Achim Dahm
Roland Joschko Rechtsanwalt (SyndRA)