Die Richtlinien wurden aktualisiert, da mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 01.01.2024 auf 12,41 € die Geringfügigkeitsgrenze auf 538,00 € steigt.
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben aktualisierte Richtlinien zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen herausgegeben.
Seit der letzten Fassung der Geringfügigkeits-Richtlinien wurden zum einen der gesetzliche Mindestlohn und die Geringfügigkeitsgrenze angehoben und zum anderen liefen die besonderen Bestandsschutzregelungen für die Zeit vom 01.10.2022 bis 31.12.2023 aus. Diese Änderungen wurden bei der Aktualisierung berücksichtigt. Die geänderten Textpassagen wurden im Dokument kenntlich gemacht.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist. Die Geringfügigkeits-Richtlinien sind dem A-Rundschreiben als Anlage beigefügt.