Aktualisiertes BMF-Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung nach dem Doppelbesteuerungsabkommen

Problematische Punkte für die betriebliche Praxis im neuen BMF-Schreiben zum Doppelbesteuerungsabkommen.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein umfangreiches Schreiben zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach dem Doppelbesteuerungsabkommen veröffentlicht. Problematisch ist insbesondere die Feststellung der Ansässigkeit. Bei einer Entsendung unter Aufrechterhaltung des Wohnsitzes muss ermittelt werden, wo der Arbeitnehmer laut Doppelbesteuerungsabkommen ansässig ist.

Hierbei kommt es darauf an, mit welchem Vertragsstart ein engerer persönlicher und wirtschaftlicher Bezug besteht (Mittelpunkt der Lebensinteressen). Bei einer Entsendung von weniger als einem Jahr wird widerlegbar davon ausgegangen, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen im Heimatland verbleibt. Bei einer Entsendung von mehr als fünf Jahren wird widerlegbar davon ausgegangen, dass der Mittepunkt der Lebensinteressen in den Entsendestaat wechselt. Das BMF will allerdings im Falle von Endsendungen von mehr als einem Jahr aber weniger als fünf Jahren die wirtschaftlichen Interessen des Arbeitnehmers im Heimatland höher gewichten.,Es ist daher zu befürchten, dass es in der Praxis zu einer Zunahme von Doppelbesteuerungskonflikten kommt.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist. Dort erhalten Sie insbesondere das in Bezug genommene BMF-Schreiben als Anlage.