Anpassung laufender Betriebsrenten nach § 16 BetrAVG unter Berücksichtigung der aktuellen Teuerungsentwicklung

Die Verbraucherpreisentwicklung zeigt für den Anpassungszeitraum Dezember 2022 bis Dezember 2025 eine Steigerung von 8,4 %.

Arbeitgeber sind verpflichtet, laufende Betriebsrenten regelmäßig nach § 16 BetrAVG zu überprüfen und über eine Anpassung zu entscheiden. Maßgeblich ist dabei insbe­sondere die Entwicklung der Inflation oder der Nettolöhne vergleichbarer Arbeitneh­mergruppen.

Für den Anpassungszeitraum von Dezember 2022 bis Dezember 2025 ergibt sich eine Teuerungsrate von 8,4 %. Diese Entwicklung kann bei vielen Unternehmen zu einem erhöhten Anpassungsbedarf und damit zu steigenden Versorgungskosten führen.

Bei der Entscheidung über eine Anpassung müssen Arbeitgeber jedoch stets auch ihre wirtschaftliche Lage berücksichtigen. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kann die Anpassungsverpflichtung ganz oder teilweise entfallen. Unternehmen sollten daher ihre Versorgungszusagen regelmäßig überprüfen und Anpassungsentscheidun­gen sorgfältig dokumentieren, um rechtliche Risiken zu vermeiden und Planungssicher­heit zu gewährleisten.