Das Gesetz bringt neue Abfindungsmöglichkeiten, erweitert die Entgeltumwandlung und flexibilisiert den vorzeitigen Rentenbezug.
Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz treten seit Januar 2026 zahlreiche Änderungen im Betriebsrentenrecht in Kraft. Sie betreffen unter anderem höhere Abfindungsgrenzen für Kleinanrechte, neue Abfindungsmöglichkeiten zugunsten der gesetzlichen Rentenversicherung, flexiblere Regeln zum vorzeitigen Rentenbezug sowie die Einführung betrieblicher Optionssysteme zur automatischen Entgeltumwandlung. Arbeitgeber sollten prüfen, welche Auswirkungen diese Neuerungen auf bestehende Prozesse und Versorgungsordnungen haben.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.


