Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) “Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien” veröffentlicht

Veröffentlichung der Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) “Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien”

Die technischen Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln – ASR) geben den erforderlichen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Sie präzisieren die Arbeitsstättenverordnung.

Im gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) Nr. 25/2025 (S. 498-512) wurde die ASR “Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien” veröffentlicht. Diese ASR konkretisiert die in § 3a Absatz 1 und Nummer 5.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) genannten Anforderungen an Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien. Sie beschreibt insbesondere Beurteilungsmaßstäbe, Verfahren zur Beurteilung und Arbeitsschutzmaßnahmen zu folgenden Themen:

Gefährdungen durch natürliche UV-Strahlung

Gefährdungen durch Niederschlag

Gefährdungen durch Windkräfte

Gefährdungen durch Gewitter und Blitzschlag

Sie finden diese Arbeitsstättenregel auch auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unter www.baua.de/Angebote/Regelwerk ASR/ASR A5.1. Die zugehörigen und vom Arbeitsstättenausschuss (ASTA) beschlossenen Empfehlungen zu Hitze und Kälte finden Sie ebenfalls auf der BAuA-Homepage auf der o. g. Seite zur ASR A5.1.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen, insbesondere Links, Ideen, Angebote und Empfehlungen, dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.