Die Einhaltung eines vergaberechtlichen Entgelts wird bereits heute schon durch zahlreiche Gesetze geregelt.
Auch weitere rechtliche Vorgaben wie das Mindestlohngesetz und das Arbeitnehmer-Entsendegesetz verpflichten Betriebe, den gesetzlichen Mindestlohn, bzw. u. a. Branchenmindestlöhne zu zahlen. Ein Bundestariftreuegesetz ist daher nicht nur überflüssig. Der im Mai 2023 veröffentlichte Entwurf eines Bundestariftreuegesetzes greift vielmehr durch die Hintertür in die Tarifautonomie ein und belastet die Unternehmen mit neuer Bürokratie und neuen Haftungsrisiken.
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Positionspapier Tarifzwang