Regierung versäumt weiter nachhaltige Reformen in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Das Bundeskabinett hat am 15. Oktober 2025 kurzfristig ein Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung beschlossen. Dieses Paket findet damit noch Berücksichtigung bei der Prognose des Schätzerkreises für den durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung 2026.
Das Sparpaket sieht die Begrenzung der Verwaltungskosten der Krankenkassen, die Aussetzung der Meistbegünstigtenklausel im Krankenhaus sowie die Reduzierung der Mittel des Innovationsfonds vor. Das Einsparpotential liegt faktisch bei etwas über 1 Mrd. Euro.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.


