Beitragssatz des PSV für 2025 wird auf 1,2 Promille festgelegt (Vorjahr: 0,4 Promille).
Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) hat den Beitragssatz für 2025 auf 1,2 Promille festgelegt (Vorjahr: 0,4 Promille). Grund sind gestiegene Insolvenzen und Schadenvolumen, trotz eines insgesamt positiven Kapitalmarktumfelds.
Was bedeutet das für Arbeitgeber?
- Höhere Beiträge für die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung.
- Zusätzlich: Letztmaliger Sonderbeitrag für Pensionskassenzusagen (1,5 Promille).
Die Beitragsbemessungsgrundlage liegt bei 402 Mrd. €, das Beitragsvolumen bei rund 482 Mio. €. Arbeitgeber sollten die Anpassung in ihre Kostenplanung einbeziehen.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.


