Aufgrund mehrerer Änderungen im Jahr 2026 zu den geringfügigen Beschäftigungen wurden die Geringfügigkeits-Richtlinien aktualisiert.
Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen, haben insbesondere lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten zu beachten. Zur rechtskonformen Abrechnung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen können die Geringfügigkeits-Richtlinien einen wichtigen Beitrag leisten.
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die Geringfügigkeits-Richtlinien aktualisiert.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen, insbesondere die aktuelle Fassung der Geringfügigkeits-Richtlinien, dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.


