Neue Geringfügigkeits-Richtlinien veröffentlicht

Aufgrund mehrerer Änderungen im Jahr 2026 zu den geringfügigen Beschäftigungen wurden die Geringfügigkeits-Richtlinien aktualisiert.

Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen, haben insbesondere lohnsteuer- und sozial­versicherungsrechtliche Besonderheiten zu beachten. Zur rechtskonformen Abrech­nung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen können die Geringfügigkeits-Richtlinien einen wichtigen Beitrag leisten.

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die Geringfügigkeits-Richtli­nien aktualisiert.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen, insbesondere die aktuelle Fas­sung der Geringfügigkeits-Richtlinien, dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema ent­nehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ ge­speichert ist.