Zum 1.1.2026 soll ein Steuerfreibetrag in Höhe von 2.000 Euro monatlich für sozialversicherungspflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit eingeführt werden.
Die geplante Einführung des Aktivrentengesetzes zum 1. Januar 2026 ist für Unternehmen von hoher Relevanz, da sie direkte Auswirkungen auf die Lohnabrechnung und Personalplanung hat. Mit dem Gesetz soll ein steuerlicher Freibetrag von bis zu 2.000 Euro monatlich für sozialversicherungspflichtige Einkünfte von Beschäftigten eingeführt werden, die über die gesetzliche Regelaltersgrenze hinaus arbeiten.
Ziel ist es, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu motivieren, länger im Erwerbsleben zu bleiben. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre Abrechnungssysteme kurzfristig anpassen müssen, um die neuen steuerlichen Vorgaben korrekt umzusetzen. Die Umsetzung ist komplex, da die Steuerfreiheit nur für ein Arbeitsverhältnis gilt und gleichzeitig sozialversicherungspflichtig bleibt. Besonders kleinere und mittlere Betriebe sehen sich mit zusätzlichem bürokratischem Aufwand konfrontiert. Die Spitzenverbände der Wirtschaft fordern daher eine Verschiebung des Inkrafttretens auf 2027, um eine praxistaugliche Einführung zu ermöglichen. Unternehmen sollten sich frühzeitig über die Details informieren und prüfen, ob ihre Systeme und Prozesse rechtzeitig angepasst werden können.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.


