Im Koalitionsvertrag 2021 – 2025 haben die Regierungsparteien angekündigt, Möglichkeiten zur Abweichung von den derzeit bestehenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, u. a. hinsichtlich der Tageshöchstarbeitszeit, zu schaffen.
Der im April 2023 vorgelegte Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Gesetze erzeugt jedoch nur neue Regulierungen und neue Bürokratie. Die notwendige Flexibilität für Unternehmen bleibt völlig unberücksichtigt.
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