Arbeitsschutz: Reform der Sicherheitsbeauftragten kommt 

Sofortprogramm für den Bürokratierückbau im Arbeitsschutz beschlossen

Das Entlastungskabinett der Bundesregierung hat Eckpunkte zum Bürokratierückbau im Arbeitsschutz beschlossen, u. a. eine Reform der Sicher­­heitsbeauftragten, sowie die Modernisierung der Präventionsvorschriften im SGB VII, die zum ganz überwiegenden Teil spätestens zum Ende des zweiten Quartals 2026 verabschiedet werden sollen.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen und Links dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffent­lichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist.