Gewerkschaftsbeiträge können steuerlich geltend gemacht werden.
Die Bundesregierung arbeitet weiter am Aktionsprogramm zur Stärkung der Tarifbindung. Ein Bundestariftreuegesetz ist schon in die parlamentarische Arbeit eingebracht worden.
Jetzt wurde im Bundestag am 4.12.2025 beschlossen, dass Gewerkschaftsbeiträge ab 2026 zusätzlich zum “Arbeitnehmerpauschbetrag” bei der Ermittlung der Einkommensteuer abgesetzt werden können. Der Bundesrat muss allerdings noch zustimmen. Bei allen Mitgliedern von Gewerkschaften, deren berufsbezogene Werbungskosten die Höhe des Arbeitnehmer-pauschbetrags von 1.230 Euro nicht überschreiten, hatte der Beitrag bei der Steuererklärung bislang keinen zusätzlichen Einspar-Effekt. Dies wird sich durch die Gesetzesänderung ändern.
Zur Stärkung der Tarifbindung will nun auch die Landesregierung NRW ein Tariftreuegesetz einbringen. Schon Im Koalitionsvertrag der Schwarz-Grünen-Landesregierung ist im Juni 2022 das Thema Tarifbindung und Vergabe verankert worden. Nachdem nun das Bundesgesetz zur Tariftreue vorliegt, zieht nunmehr auch die Landesregierung nach mit verschiedenen Eckpunkten
Ein solches Gesetz ist äußerst kritisch. Wenn der Staat Löhne per Rechtsverordnung vorgibt und dadurch sogar bestehende Tarifverträge verdrängt, schwächt er im Ergebnis die Tarifautonomie, statt sie zu stärken.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.


