Abmahnungsfähige Verhaltensweisen: Ja oder nein oder vielleicht?

In der Regel ist vor jeder verhaltensbedingten ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung mindestens eine vorherige einschlägige Abmahnung auszusprechen.

Ob mehr als die eine (maximal drei!) auszusprechen sind, hängt vom Einzelfall ab. In unserer Checkliste “Abmahnungsgründe” bekommen Sie einen schnellen Überblick über abmahnungsfähige Verhaltenspflichtverletzungen für die Praxis. Vertiefende Hinweise finden sich in unserem VBU Wissen “Abmahnung”. Die Checkliste, das VBU Wissen sowie diverse Abmahnungsmuster stehen unseren Mitgliedsunternehmen im ArbeitgeberNet zum Download bereit.